Gilt für eine alte Kündigung schon das neue Mietrecht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: MRG idF 3. WÄG - Wohnrechtsnovelle 1997.OGH 7 Ob 374/97v, 10.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 3 Ob 160/16z, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 5
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 48 · Anhängiges Verfahren; bewilligte Mietzinserhöhungen
- MRG § 49 · Kündigungsrechtliche Übergangsregelung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Mietvertrag ist ein Dauerverhältnis. Deshalb gelten die Regeln des Mietrechtsgesetzes auch dann für Ihren Vertrag, wenn Sie ihn vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen haben. Für Vorgänge, die schon vorher endgültig abgeschlossen waren, bleibt es beim früheren Recht.
Das richtet sich nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. War die Befristung damals nicht durchsetzbar, bleibt sie es auch, selbst wenn eine spätere Gesetzesänderung sie erlaubt hätte. Umgekehrt wird eine damals wirksame Befristung durch spätere Änderungen nicht unwirksam.