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Gilt für eine alte Kündigung schon das neue Mietrecht?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Wurde Ihnen die Kündigung noch vor dem Wirksamwerden des Mietrechtsgesetzes am 1. Jänner 1982 zugestellt, wird ihre Wirksamkeit weiterhin nach dem alten Mietengesetz beurteilt. Das gilt auch dann, wenn der Kündigungstermin schon in die Zeit danach fällt. Das neue Gesetz greift also nicht rückwirkend ein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Kein rückwirkendes Eingreifen der Bestimmungen des MRG in - nach der alten Rechtslage - bereits wirksam erfolgte Aufkündigungen. Selbst in Fällen, die nach den Wortlaut des Gesetzes (hier: § 1 Abs 4 MRG) vom sachlichen Geltungsbereich des § 48 Abs 1 MRG nicht umfaßt sind, ist die Wirksamkeit einer vor dem 1.1.1982 zugestellten Kündigung grundsätzlich nicht nach dem MRG (insbesonders nicht nach § 49 Abs 2 MRG) zu beurteilen, sondern es sind noch die Vorschriften des Mietengesetzes anzuwenden; dies auch dann, wenn der Kündigungstermin nach dem 31.12.1981 liegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Altverträge und Geltung des Mietrechtsgesetzes

Ein Mietvertrag ist ein Dauerverhältnis. Deshalb gelten die Regeln des Mietrechtsgesetzes auch dann für Ihren Vertrag, wenn Sie ihn vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen haben. Für Vorgänge, die schon vorher endgültig abgeschlossen waren, bleibt es beim früheren Recht.

günstig für Mieter Wirksamkeit alter Befristungen

Das richtet sich nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. War die Befristung damals nicht durchsetzbar, bleibt sie es auch, selbst wenn eine spätere Gesetzesänderung sie erlaubt hätte. Umgekehrt wird eine damals wirksame Befristung durch spätere Änderungen nicht unwirksam.

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