Wirkt meine Karenzmeldung, wenn der Job vorher endet?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Betreffend Eltern-Karenz gemäß § 53 W-BedG idF LGBl 2023/16, 2. Dienstrechtsnovelle.OGH 9 ObA 37/24t, 19.09.2024
- Hier: Das Arbeitsverhältnis fand bereits zwischen dem Verlangen auf Karenzierung und dem dabei bekanntgegebenen Karenzbeginn sein Ende, sodass das Gestaltungsrecht ins Leere ging und es nicht mehr zu Karenzierung kommen konnte.OGH 8 ObA 115/20z, 28.01.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133605 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 37/24t, 19.09.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
VKG §2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Entlassung ohne Grund, die während des Schutzzeitraums nach dem Mutterschutzgesetz ausgesprochen wird, beendet Ihr Dienstverhältnis nicht. Es endet auch nicht später mit dem Ablauf dieses Zeitraums.
Diese Austrittsregel soll Ihnen ermöglichen, das Arbeitsverhältnis für die Kinderbetreuung zu beenden, ohne die Abfertigung ganz zu verlieren. Es kommt nicht nur darauf an, dass Sie das Kind tatsächlich überwiegend betreuen, sondern auch darauf, dass genau das der Beweggrund für Ihren Austritt war.