Zum Inhalt springen

Darf ich die ganze Zahlung zurückhalten, wenn ich Preisminderung will?

günstig für Unternehmer betrifft Besteller, Bauherren, Handwerker, Werkunternehmer
Wenn Sie wegen eines Mangels nur den Preis mindern wollen, dürfen Sie nicht die gesamte Zahlung verweigern. Sie können lediglich den Betrag der Preisminderung gegen die Forderung aufrechnen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Begehrt der Besteller Preisminderung, ist er nicht zur Verweigerung seiner Gegenleistung, sondern bloß zur Kompensation der Preisminderung berechtigt (Wahle im Klang - Kommentar 2. Auflage IV/2 88).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers bei Mängeln

Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.

günstig für Konsument Zurückbehaltungsrecht in Geschäftsbedingungen

Ja. Ihr Recht, die Zahlung zurückzuhalten, solange die Leistung mangelhaft oder nicht erbracht ist, darf Ihnen in Geschäftsbedingungen nicht genommen oder eingeschränkt werden. Eine solche Klausel ist Ihnen gegenüber immer unwirksam.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Zurückbehalten des Werklohns bei Mängeln
Vertragsrecht · Zahlung zurückhalten bei geringen Mängeln
Vertragsrecht · Zurückbehalten des Werklohns bei Mängeln
Vertragsrecht · Zahlung zurückhalten bis zur Verbesserung
Vertragsrecht · Zahlung zurückhalten bei Mängeln