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Was bedeutet auffallende Sorglosigkeit beim Notweg?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer
Gemeint ist grobe Fahrlässigkeit im selben Sinn wie im Schadenersatzrecht. Ihnen muss also ein besonders schwerer Verstoß gegen die gebotene Sorgfalt vorzuwerfen sein, damit ein Notweg an dieser Hürde scheitert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Begriff der "auffallenden Sorglosigkeit" gemäß § 2 Abs 1 NWG entspricht jenem des § 1324 ABGB, dem Antragsteller muss daher grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Genannte Normen

NWG §2 Abs1

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