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Was bedeutet auffallende Sorglosigkeit?

betrifft Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer, Geschädigte, Schädiger
Als auffallend sorglos gilt nur ein Versehen, das sich erheblich und ungewöhnlich von alltäglichen Unachtsamkeiten abhebt. Dabei muss der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich vorhersehbar gewesen sein. Der Verstoß gegen das normale Handeln muss auffallen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (76 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Als auffallende Sorglosigkeit kann nur ein Versehen gewertet werden, das sich über alltäglich vorkommende Fahrlässigkeitshandlungen erheblich und ungewöhnlich heraushebt, wobei der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich voraussehbar ist. Der Verstoß gegen das normale Handeln muss auffallend sein (4 Ob 27/70 = Arb 8762 = SZ 43/80, 4 Ob 16/72, ZVR 1971/101 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 76.

Im Gesetz

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