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Kann ich die Erfindervergütung noch nach dem Jobende fordern?

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Ja. Zu den Rechten, die auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden können, gehört der Anspruch auf eine angemessene besondere Vergütung für eine Diensterfindung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Zu den Rechten des Arbeitnehmers, die gemäß § 16 PatG auch noch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden können, gehört nun sicherlich auch der in § 8 Abs 1 PatG normierte Anspruch auf eine "angemessene besondere Vergütung".

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

PatG 1970 §8; PatG 1970 §16

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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