Haftet der Hersteller für Fehler seines Rohstofflieferanten?
günstig für Hersteller betrifft Hersteller, Zulieferer, Käufer, Werkbesteller
In der Regel nicht. Wer Rohstoffe oder Bestandteile zuliefert, ist üblicherweise kein Gehilfe des Produzenten, für den dieser einstehen muss; für den Transporteur der Rohstoffe gilt dasselbe zumindest vertretbar. Anders liegt es, wenn die Anlieferung des Materials allein Sache des Werkunternehmers und Teil des Werkvertrags ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ein Zulieferer von Rohstoffen oder Bestandteilen ist regelmäßig nicht als Erfüllungsgehilfe des Produzenten anzusehen. Selbiges ist auch für den Transporteur von Rohstoffen zumindest vertretbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Tierzüchter ist als Hersteller der von ihm gezüchteten Tiere anzusehen, ein ‑ vom Züchter verschiedener ‑ Halter eines Deckrüden hingegen als Lieferant des Samens und damit einem Zulieferer eines Rohstoffes gleichzuhalten. Dieser ist daher in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Züchters im Vorbereitungsstadium zu qualifizieren.OGH 10 Ob 29/16m, 27.06.2017
- Vgl aber: Dies trifft jedoch dann zu, wenn die Anlieferung des Materials allein Sache des Werkunternehmers ist und als Bestandteil des Werkvertrags zu erachten ist.OGH 2 Ob 4/13x, 17.06.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123056 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 29/16m, 27.06.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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