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Haftet der Hersteller für Fehler seines Rohstofflieferanten?

günstig für Hersteller betrifft Hersteller, Zulieferer, Käufer, Werkbesteller
In der Regel nicht. Wer Rohstoffe oder Bestandteile zuliefert, ist üblicherweise kein Gehilfe des Produzenten, für den dieser einstehen muss; für den Transporteur der Rohstoffe gilt dasselbe zumindest vertretbar. Anders liegt es, wenn die Anlieferung des Materials allein Sache des Werkunternehmers und Teil des Werkvertrags ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Ein Zulieferer von Rohstoffen oder Bestandteilen ist regelmäßig nicht als Erfüllungsgehilfe des Produzenten anzusehen. Selbiges ist auch für den Transporteur von Rohstoffen zumindest vertretbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123056 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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