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Wo bringe ich vor, dass ich den Richter für befangen halte?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Dafür gibt es ein eigenes Ablehnungsverfahren. Den Antrag, die Sache einem anderen Gericht zu übertragen, können Sie darauf nicht stützen, ebenso wenig auf angeblich falsche Entscheidungen. Ein solcher Antrag trägt nur, wenn dem zuständigen Gericht die Verhandlung und Entscheidung Schwierigkeiten bereitet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (130 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Ein Delegierungsantrag nach § 31 JN kann nicht auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen; nur Schwierigkeiten, die für das zuständige Gericht bei der Verhandlung und Entscheidung zu besorgen sind, können eine solche Delegierung rechtfertigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073042 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 130.

Im Gesetz

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