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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 02.04.2025

OGH 5 Nc 7/25m

Worum es ging: Kann ich ein ganzes Gericht als befangen ablehnen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie können nur einzelne Richter ablehnen, die Sie namentlich nennen, und Sie müssen für jeden einen bestimmten Grund angeben. Ein gesamtes Gericht samt seiner Leitung können Sie nicht pauschal als befangen ablehnen.

Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.

Die Regel darüber, welches Gericht bei Amtshaftungsklagen zuständig ist, ist zwingend; die Parteien können darüber nicht verfügen. Es kommt auch nicht darauf an, ob die betroffenen Richter zum Zeitpunkt der Klage noch am angerufenen Gericht tätig sind.

Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.

Dafür gibt es ein eigenes Ablehnungsverfahren. Den Antrag, die Sache einem anderen Gericht zu übertragen, können Sie darauf nicht stützen, ebenso wenig auf angeblich falsche Entscheidungen. Ein solcher Antrag trägt nur, wenn dem zuständigen Gericht die Verhandlung und Entscheidung Schwierigkeiten bereitet.

Lehnen Sie sämtliche Richter eines Gerichtshofs ab, entscheidet darüber das nächsthöhere Gericht. Lehnen Sie auch alle Richter des Oberlandesgerichts ab, entscheidet der Oberste Gerichtshof. Wird die pauschale Ablehnung des höheren Gerichts zurückgewiesen, kann dieses anschließend über die Ablehnung des unteren Gerichts entscheiden.

Zitierte Paragrafen

JN Art. 31 JN § 23

Entscheidungstext

35 Absätze, 7.451 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

02.04.2025

Geschäftszahl

5Nc7/25m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers M*, gegen die Antragsgegnerin I* AG, *, vertreten durch Kroker Tonini Höss & Lajlar Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen einstweiliger Verfügung, hier: Ablehnung und Delegierung, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Ablehnungsantrag wird, soweit er „den Präsidenten und alle Richter des Oberlandesgerichts Innsbruck“ betrifft, zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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