Zählt die Böschung neben der Fahrbahn noch zur Straße?
betrifft Autofahrer, Fußgänger, Straßenerhalter, Grundeigentümer
Ob eine Fläche als Straße gilt, hängt allein davon ab, ob dort Fußgänger oder Fahrzeuge verkehren. Wem der Grund gehört, ob er förmlich gewidmet wurde oder lange allgemein benützt wird, spielt dafür keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Für die Wertung einer Landfläche als Straße nach der StVO sind nicht die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund, ein Widmungsakt oder der lange Gemeingebrauch, sondern das ausschließliche Merkmal des Fußgängerverkehrs oder Fahrzeugverkehrs entscheidend.
VwGH vom 24.03.1969, Z 713/68; Veröff: ZVR 1969/331 S 315
GlRS VwGH vom 22.09.1969, 1819/68; Veröff: ZVR 1970/145 S 202
GlRS VwGH vom 22.12.1969, 516/69; Veröff: ZVR 1980/187 S 259
GlRS VwGH vom 10.03.1977, 227/76; Veröff: ZfV 1977/1485 S 439
GlRS VwGH vom 09.10.1978, 2370/77; Veröff: ZVR 1979/202 S 267
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Durch Leitschiene von der Fahrbahn getrennte Böschung ist daher keine Straße.OGH 2 Ob 212/23z, 20.02.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 212/23z, 20.02.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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