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Darf ich am Betriebsgelände ohne Einweiser rückwärts fahren?

günstig für Fahrzeuglenker betrifft Fahrzeuglenker, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Landwirte
Ja, aber nur dann, wenn Sie mit fremden Personen nicht rechnen müssen und annehmen dürfen, dass alle Anwesenden die Vorgänge kennen und darauf achten. Dann genügt es, das Gelände zu kontrollieren und ohne Einweisung zurückzusetzen. Ob diese Umstände vorliegen, hängt vom Einzelfall ab.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Nur wenn der Lenker des Fahrzeuges mit der Anwesenheit fremder Personen auf dem Werksgelände nach den gegebenen Umständen nicht rechnen brauchte und er annehmen konnte, dass die auf dem Gelände anwesenden Personen mit den entsprechenden Vorgängen vertraut sind und dies entsprechend beachten werden, kann er sich damit begnügen, das Gelände zu kontrollieren und auch ohne Einweisung durch eine andere Person mit dem Fahrzeug rückwärts fahren (ArbSlg 7443).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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