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Brauche ich beim Rückwärtsfahren auf Privatgrund einen Einweiser?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Lkw-Lenker, Unternehmer, Fußgänger
Ja, wenn es die Sicherheit verlangt. Auch dort, wo die Straßenverkehrsordnung nicht gilt, müssen Sie sich beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen, sobald die Verkehrssicherheit das erfordert. Diese Pflicht folgt aus dem allgemeinen Verbot, andere zu gefährden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.09.2018 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Im Falle der Unanwendbarkeit der Vorschriften der StVO 1960 ergibt sich die Verpflichtung eines Fahrzeuglenkers, sich beim Rückwärtsfahren, sofern es die Verkehrssicherheit erfordert, eines geeigneten Einweisers zu bedienen, aus dem allgemeinen Gefährdungsverbot des § 335 StG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

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