Muss ich blinken, wenn die Straße selbst eine Kurve macht?
günstig für Fahrer betrifft Autofahrer, Mopedfahrer, Radfahrer
Eine Änderung der Fahrtrichtung liegt nur vor, wenn Sie vom natürlichen Verlauf der Fahrbahn abweichen. Folgen Sie dem Straßenverlauf, ändern Sie die Fahrtrichtung nicht. Danach richtet sich auch, ob Sie ein Zeichen geben müssen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Eine Änderung der Fahrtrichtung im Sinne des § 11 StVO liegt nur dann vor, wenn vom natürlichen Verlauf der Fahrbahn abgewichen wird. Unter diesem Gesichtspunkte ist zu beurteilen, ob die Verpflichtung beziehungsweise ein Anlass (für einen Mopedlenker) besteht, ein Handzeichen zu geben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verlassen eines zweispurigen Kreisverkehres.OGH 2 Ob 14/22f, 22.02.2022
- Ob dies zutrifft, richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen, somit den konkreten Umständen des Einzelfalls.OGH 2 Ob 251/07m, 04.09.2008
- Demgemäß ist auch ein Wechsel des Fahrstreifens im Sinne dieser Gesetzesstelle - von seiner besonderen Kennzeichnung abgesehen - (nur) dann anzunehmen, wenn aus der durch den natürlichen Fahrbahnverlauf bestimmten Lage des Fahrstreifens herausgefahren wird.OGH 8 Ob 96/80, 03.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Richtungsänderung beim Radfahren
Schadenersatz · Zweiter Blick trotz gesetztem Blinker
Schadenersatz · Natürlicher Verlauf der Fahrbahn
Schadenersatz · Bleiben auf dem eigenen Fahrstreifen
Schadenersatz · Überholen eines Radfahrers ohne Warnzeichen