Was gilt als meine Fahrtrichtung bei einer Abzweigung?
betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Fahrtrichtung ist nicht die Richtung nach der Himmelsrichtung, sondern die, die sich aus dem natürlichen oder besonders vorgeschriebenen Verlauf der Fahrbahn ergibt. Eine Straße bleibt auch dann der natürliche Verlauf, wenn sie sich bei einer Abzweigung verengt und leicht nach links krümmt, während die andere Straße so stark nach rechts abzweigt, dass sie nicht mehr als geradlinige Fortsetzung gilt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Fahrtrichtung ist nicht eine Bewegungsrichtung im geographischen Sinn, sondern grundsätzlich die sich aus dem natürlichen oder besonders vorgeschriebenen Verlauf einer Fahrbahn ergebende Richtung. Die Fahrtrichtung in einer bestimmten Straße stellt den natürlichen Verlauf der Fahrbahn auch dann dar, wenn sich diese Straße an einer Abzweigung verengt und eine verhältnismäßig unbedeutende Linkskrümmung beschreibt sowie die Abzweigung der anderen Straße nach rechts so erheblich ist, dass sie nicht als geradlinige Fortsetzung der ursprünglichen Straße angesehen werden kann.
VwGH vom 27.02.1967, Zl 137/66; Veröff: KJ 1967,73
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verlassen eines zweispurigen Kreisverkehres.OGH 2 Ob 14/22f, 22.02.2022
- Unter einer "Änderung der Fahrtrichtung" im Sinne des § 11 Abs 1 StVO im Gegensatz zu einer "Beibehaltung der Fahrtrichtung" im Sinne des § 19 Abs 5 StVO ist ein Verlassen des bisher befahrenen Straßenzuges zu verstehen, wobei die Zusammengehörigkeit mehrerer Straßen zu einem Straßenzug nicht nach ihrer topographischen Bezeichnung oder Verkehrsbedeutung, sondern nach ihrer geometrischen Lage zueinander (geradlinige oder annähernd geradlinige Fortsetzung) und nach dem natürlichen oder besonders vorgeschriebenen Verlauf einer Fahrbahn zu beurteilen ist (Reichsratstraße - Schmerlingplatz).OGH 2 Ob 159/80, 09.12.1980
- Demgemäß ist auch ein Wechsel des Fahrstreifens im Sinne dieser Gesetzesstelle - von seiner besonderen Kennzeichnung abgesehen - (nur) dann anzunehmen, wenn aus der durch den natürlichen Fahrbahnverlauf bestimmten Lage des Fahrstreifens herausgefahren wird.OGH 8 Ob 96/80, 03.07.1980
- Die Begriffe des "deutlich erkennbaren Verlaufs einer vorrangigen Bundesstraße" und des "besonders vorgeschriebenen Verlaufs der Fahrbahn" decken sich aber nicht.OGH 2 Ob 232/75, 18.12.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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