Muss ich hupen, bevor ich einen Radfahrer überhole?
günstig für Überholender betrifft Autofahrer, Radfahrer, Motorradfahrer, Geschädigte
Nein. Fährt die Person ganz am rechten Fahrbahnrand, besteht kein Anlass für ein Warnzeichen, und Sie müssen auch nicht mit einer plötzlichen Richtungsänderung rechnen. Anders ist es, wenn sie durch Schwanken oder auf andere Weise die Vermutung erweckt, sie könnte in Ihren Fahrstreifen geraten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
Da die Klägerin auf dem Fahrrad ganz am rechten Fahrbahnrande fuhr, hatte der Beklagte, der sie mit seinem Motorrad überholte, keine Veranlassung, ein Warnzeichen zu geben. Mit der plötzlichen Richtungsänderung der Klägerin in seine Fahrbahn brauchte der Beklagte nicht zu rechnen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Personenkraftwagen überholt Radfahrer.OGH 2 Ob 170/82, 28.09.1982
- Beim Überholen eines am rechten Fahrbahnrand geradeaus fahrenden Radfahrer muß mit diesem nur dann Kontakt hergestellt werden, wenn er durch eine hinschwankenden und herschwankenden Fahrweise oder auf andere Weise die Vermutung erweckt, daß er mit seinem Fahrrad während des Überholmanövers in den zum Überholen bestimmten Fahrstreifen gelangen könnte.OGH 11 Os 200/66, 22.12.1966
- Den Motorradfahrer, der plötzlich und ohne Anzeige die Fahrtrichtung ändert, trifft an einem Zusammenstoß gleich großes Verschulden wie den nachfolgenden, zu knapp überholenden Motorradfahrer.OGH 2 Ob 320/64, 26.11.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 38/23m, 21.03.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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