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Wann darf ich zur Vermeidung eines Zusammenstoßes nach links ausweichen?

günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Nur im äußersten Notfall und nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Zusammenstoß zu vermeiden, und Sie aus triftigen Gründen mit dem Gelingen rechnen dürfen. Wer sich bei einer plötzlich auftretenden Gefahr zu schnellem Handeln gezwungen sieht und dabei rückblickend unzweckmäßig reagiert, trifft aber kein Verschulden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Ein Ausweichversuch nach links, vor allem unter Benützung der linken Fahrbahnhälfte, darf nur im äußersten Notfall und nur dann unternommen werden, wenn eine andere Möglichkeit, eine Kollision zu vermeiden, nicht gegeben ist, und wenn aus triftigen Gründen mit dem Gelingen eines solchen Versuches gerechnet werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

Im Gesetz

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