Wann darf ich zur Vermeidung eines Zusammenstoßes nach links ausweichen?
günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Nur im äußersten Notfall und nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Zusammenstoß zu vermeiden, und Sie aus triftigen Gründen mit dem Gelingen rechnen dürfen. Wer sich bei einer plötzlich auftretenden Gefahr zu schnellem Handeln gezwungen sieht und dabei rückblickend unzweckmäßig reagiert, trifft aber kein Verschulden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ein Ausweichversuch nach links, vor allem unter Benützung der linken Fahrbahnhälfte, darf nur im äußersten Notfall und nur dann unternommen werden, wenn eine andere Möglichkeit, eine Kollision zu vermeiden, nicht gegeben ist, und wenn aus triftigen Gründen mit dem Gelingen eines solchen Versuches gerechnet werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einem Verkehrsteilnehmer, der sich bei einer plötzlich auftretenden Gefahr zum schnellen Handeln gezwungen sieht und unter dem Eindruck dieser Gefahr - rückschauend betrachtet - nicht zweckmäßige Abwehrmaßnahmen trifft, ist kein Verschulden anzulasten (hier: Ausweichmanöver auf die linke Fahrbahnseite).OGH 2 Ob 2030/96k, 30.05.1996
- Nur dann, wenn der entgegenkommende Fahrzeuglenker auf seiner falschen Fahrweise beharrt und dem vorschriftsmäßig rechts fahrenden Lenker ein Ausweichen nach rechts unmöglich ist, weil hiezu kein Raum vorhanden ist und ein Zusammenstoß auch durch Anhalten nicht verhindert werden kann.OGH 8 Ob 25/85, 19.06.1985
- Bei offenbarer Linkseinbiegeabsicht des Lenkers eines entgegenkommenden, zum Teil bereits über der Fahrbahnmitte befindlichen Fahrzeuges kann ein Linksausweichversuch zwei Sekunden vor dem Zusammenstoß nicht zum Vorwurf gemacht werden.OGH 2 Ob 148/83, 28.06.1983
- Anders, wenn ein Lenker, der seine Fahrbahn durch ein noch in Bewegung befindliches Fahrzeug versperrt sah, ohne weiters die Möglichkeit gehabt hätte, noch vor diesem Hindernis anzuhalten (Mitverschulden 1/3).OGH 2 Ob 122/81, 06.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 33.
- OGH 2 Ob 231/22t, 21.02.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 151/20z, 05.08.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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