Muss ich damit rechnen, dass ein Fußgänger falsch reagiert?
günstig für Fußgänger betrifft Autofahrer, Fußgänger, Inlineskater, ältere Menschen
Ja. Wenn Sie an einem Fußgänger vorbeifahren, müssen Sie damit rechnen, dass er falsch reagiert und sich im letzten Augenblick nicht aus der Gefahr weg, sondern in sie hinein begibt. Das gilt besonders bei älteren Menschen und ebenso für Inlineskater, die an Fußgängern vorbeifahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Beim Vorbeifahren an einem Fußgänger muß damit gerechnet werden, daß dieser falsch reagiert und sich im letzten Augenblick nicht aus der Gefahr weg, sondern in die Gefahr hinein begibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für an Fußgängern vorbeifahrende Rollschuhfahrer (Inlineskater).OGH 2 Ob 115/05h, 03.11.2005
- Ältere Person.OGH 11 Os 230/62, 23.10.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 2 Ob 106/21h, 05.08.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Art. 3
- StVO 1960 § 76
- StVO 1960 § 88a · Rollschuhfahren
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