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Bin ich schuld, wenn ich vor Schreck falsch reagiere?

günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Fußgänger, Geschädigte, Lenker
Nicht in jedem Fall. Wird Ihre falsche Reaktion durch grob verkehrswidriges Verhalten anderer ausgelöst, sind Sie als Lenker dafür keineswegs immer verantwortlich. Entschuldigt ist eine Schreckreaktion aber nur, wenn das Ereignis plötzlich, überraschend und so nah eintritt, dass es überstürztes Handeln erzwingt, und Sie es nicht selbst verschuldet haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Für eine durch grob verkehrswidriges Verhalten anderer Straßenbenützer hervorgerufene unrichtige Schreckreaktion ist ein Kraftfahrzeuglenker keineswegs immer strafrechtlich verantwortlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 40.

Im Gesetz

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