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Muss ich mit Fußgängern rechnen, die hinter einem Bus hervortreten?

günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Fußgänger, Fahrgäste
Ja, aber nur eingeschränkt. Sie müssen Ihre Fahrweise nicht darauf einstellen, dass Fußgänger hinter einem Autobus unachtsam und ohne Rücksicht auf den Verkehr die Fahrbahn überqueren. Rechnen müssen Sie nur damit, dass jemand einige Schritte auf die Fahrbahn tritt, um sich einen Überblick zu verschaffen. Dasselbe gilt bei einer außerhalb einer Haltestelle angehaltenen Straßenbahn.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Kraftfahrer ist regelmäßig nicht verpflichtet, seine Fahrweise darauf einzustellen, dass hinter einem Autobus Fußgänger unachtsam und ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr die Fahrbahn zu überqueren suchen; er braucht lediglich damit zu rechnen, dass Fußgänger hinter einem solchen Omnibus einige Schritte in die Fahrbahn treten, um sich einen Überblick zu schaffen (ausdrückliche Ablehnung der gegenteiligen Rechtsprechung, insbesondere ZVR 1967/242, ZVR 1968/119, ZVR 1970/123, ZVR 1969/14 und 113).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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