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Darf ich weiterfahren, wenn jemand in der Straßenmitte steht?

günstig für Fußgänger betrifft Autofahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Nein, jedenfalls nicht unvermindert schnell. Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, liegt eine unklare Verkehrslage vor, die erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht verlangt; die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit dürfen Sie dann nicht beibehalten. Ohne Geschwindigkeitsverminderung und ohne Warnsignal vorbeizufahren, ist eine sorgfaltswidrige Fehlreaktion. Erreicht der Fußgänger die Fahrbahnmitte, dürfen Sie aber darauf vertrauen, dass er sich vor dem Weitergehen vergewissert.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, so liegt eine unklare Verkehrslage vor, die zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Vorsicht verpflichtet und eine Beibehaltung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zuläßt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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