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Kann ich mich gegen die Nachzahlung meiner Verfahrenshilfe wehren?

günstig für Rechtsanwalt betrifft Verfahrenshilfeempfänger, Kläger, Beklagter, Rechtsanwalt
Nur eingeschränkt. In diesem Verfahren wird ausschließlich geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachzahlung vorliegen und ob ein solcher Beschluss zu fassen ist. Sie können dort nicht einwenden, dass Sie Ihren Verfahrenshelfer bereits selbst bezahlt haben. Die Pflicht, ihn zu entlohnen, entsteht überhaupt erst mit der Rechtskraft dieses Beschlusses.

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Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

§ 71 ZPO kann so ausgelegt werden, daß das nach dieser Gesetzesstelle durchzuführende Verfahren ausschließlich der Prüfung des Vorliegens der normierten Nachzahlungsvoraussetzungen und der allfälligen Fassung eines Nachzahlungsbeschlusses dient, ohne also der die Verfahrenshilfe genießenden Partei die Möglichkeit einer Einwendung zu eröffnen, sie habe einem (gesetzwidrigen) Zahlungsbegehren ihres Verfahrenshelfers für erbrachte Vertretungsleistungen entsprochen und daher auch nicht jenen Betrag nachzuzahlen, der erst als Ergebnis des Nachzahlungsbeschlusses als Schuld entstehen könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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