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Wird mein Mietzinsprozess wegen des anderen Mietverfahrens ganz unterbrochen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein, nur so weit es nötig ist. Der Rechtsstreit über den Mietzins darf nur insoweit unterbrochen werden, als die Entscheidung von einer Frage abhängt, die im besonderen mietrechtlichen Verfahren zu klären ist. Auch eine Teilunterbrechung ist zulässig. Dasselbe gilt bei einer Aufkündigung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.03.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Unterbrechung des Rechtsstreites (hier reine Mietzinsklage) ist nur gerechtfertigt, soweit die Entscheidung von einer im Msch-Verfahren zu entscheidenden Vorfrage abhängt; in diesem Sinn ist auch Teilunterbrechung zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Anfechtung der Entscheidung über den Mietrückstand

Wird im Räumungsverfahren gesondert über die Höhe des Mietzinsrückstandes entschieden, kann diese Entscheidung angefochten werden. Voraussetzung ist, dass der Streitwert über der maßgeblichen Grenze liegt. Dann steht der außerordentliche Weg zum Obersten Gerichtshof offen.

günstig für Mieter Verfahrensfehler bei gerichtlicher Mietkündigung

Die Regel des Mietrechts über die Behandlung von Mietzinsrückständen im Kündigungsverfahren ist eine reine Verfahrensvorschrift. Wird sie nicht beachtet, müssen Sie das als Mangel des Verfahrens rügen.

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