Wird mein Mietzinsprozess wegen des anderen Mietverfahrens ganz unterbrochen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.03.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufkündigung.OGH 4 Ob 157/19w, 30.03.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 157/19w, 30.03.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 41 · Aufhebung der Unterbrechung eines Kündigungs- oder Räumungsverfahrens
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird im Räumungsverfahren gesondert über die Höhe des Mietzinsrückstandes entschieden, kann diese Entscheidung angefochten werden. Voraussetzung ist, dass der Streitwert über der maßgeblichen Grenze liegt. Dann steht der außerordentliche Weg zum Obersten Gerichtshof offen.
Die Regel des Mietrechts über die Behandlung von Mietzinsrückständen im Kündigungsverfahren ist eine reine Verfahrensvorschrift. Wird sie nicht beachtet, müssen Sie das als Mangel des Verfahrens rügen.