Gilt ein Mast auf der Fahrbahn als Verkehrshindernis?
betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Straßenerhalter
Nein. Ein auf einer Fahrbahnhälfte aufgestellter Mast einer Telefonleitung ist kein Hindernis im Sinn der Vorschrift über Verkehrshindernisse. An ihm ist daher nicht nach den Regeln über das Vorbeifahren an einem Hindernis vorbeizufahren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ein auf einer Fahrbahnhälfte aufgestellter Mast der Telephonleitung stellt kein Hindernis im Sinne des § 89 StVO dar. Es ist daher nicht nach den Vorschriften des § 17 StVO an einem solchen Hindernis vorbeizufahren.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 8/20w, 27.11.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Warnung vor einer Schlauchbrücke
Schadenersatz · Baustelle als Verkehrshindernis
Schadenersatz · Liegengebliebenes Fahrzeug als Hindernis
Schadenersatz · Schotter als Verkehrshindernis
Schadenersatz · Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken