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Muss abgelagerter Schotter auf der Straße gekennzeichnet werden?

günstig für Straßenerhalter betrifft Autofahrer, Straßenerhalter, Geschädigte
Nein. Schotterablagerungen gelten nicht als Hindernis, das nach der Straßenverkehrsordnung als Verkehrshindernis zu kennzeichnen wäre. Eine Kennzeichnungspflicht besteht dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (1972)

Schotterablagerungen - kein Hindernis im Sinne des § 89 StVO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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