Zum Inhalt springen

Muss ich beim Einbiegen auch auf Raser Rücksicht nehmen?

günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Wer den Vorrang zu geben hat, muss den bevorrangten Verkehr genau beobachten und sich auf ihn so einstellen, wie er tatsächlich ist. Das gilt auch dann, wenn die bevorrangten Fahrzeuge unzulässig schnell fahren. Sind Sie sich nicht ganz sicher, dass niemand plötzlich bremsen oder ausweichen muss, dürfen Sie nicht einfahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Der Wartepflichtige muß den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung - also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten - derart einstellen, daß die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert, also jedenfalls nicht zu einem unvermittelten Bremsen oder Ablenken gezwungen werden. Hat der im Nachrang befindliche Verkehrsteilnehmer nicht die volle Sicherheit, einen solchen vom Gesetz verpönten Erfolg bei Einfahrt in die Vorrang gewährende Straße ausschließen zu können, dann muß er seine Wartepflicht einhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 44.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Wann ein Vorrang verletzt ist
Schadenersatz · Vertrauen auf den eigenen Vorrang
Schadenersatz · Vorrang während des ganzen Fahrmanövers
Schadenersatz · Wartepflicht beim Einordnen
Schadenersatz · Vorrang bei grob verkehrswidriger Fahrweise