Muss ich beim Einbiegen auch auf Raser Rücksicht nehmen?
günstig für Vorrangberechtigter betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Wer den Vorrang zu geben hat, muss den bevorrangten Verkehr genau beobachten und sich auf ihn so einstellen, wie er tatsächlich ist. Das gilt auch dann, wenn die bevorrangten Fahrzeuge unzulässig schnell fahren. Sind Sie sich nicht ganz sicher, dass niemand plötzlich bremsen oder ausweichen muss, dürfen Sie nicht einfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Der Wartepflichtige muß den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung - also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten - derart einstellen, daß die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert, also jedenfalls nicht zu einem unvermittelten Bremsen oder Ablenken gezwungen werden. Hat der im Nachrang befindliche Verkehrsteilnehmer nicht die volle Sicherheit, einen solchen vom Gesetz verpönten Erfolg bei Einfahrt in die Vorrang gewährende Straße ausschließen zu können, dann muß er seine Wartepflicht einhalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einfahren in Kreuzung mit "rupfendem" Motor, obwohl sich der Bevorrangte bereits nähert.OGH 8 Ob 32/83, 19.05.1983
- Durch Vorrangverletzung verursachter Auffahrunfall eines an dritter Stelle fahrenden vorrangberechtigten Fahrzeuges.OGH 2 Ob 231/81, 15.12.1981
- Unter Überfahren von Sperrlinien darf grundsätzlich nicht überholt werden.OGH 2 Ob 132/81, 14.10.1981
- Der Verstoß dagegen und die Behinderung des bevorrangten Fahrzeuges gehören zum Wesen der Vorrangverletzung, können somit bei der Verschuldensabwägung nicht zusätzlich nachteilig berücksichtigt werden.OGH 8 Ob 78/81, 21.05.1981
- Hat der Beklagte zwar noch nicht das Fahrzeug des Klägers und dessen Scheinwerfer selbst, wohl aber das von diesem Fahrzeug ausgehende Scheinwerferlicht wahrnehmen können, so muß er sich überzeugen, wie schnell sich das Fahrzeug nähert.OGH 2 Ob 143/80, 04.11.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 44.
- OGH 2 Ob 63/24i, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1324
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Art. 3
- StVO 1960 § 19
- StVO 1960 § 20
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