Wer hat Vorrang bei Fahrverbot mit erlaubter Zufahrt?
betrifft Autofahrer, Anrainer, Lenker, Geschädigte
Trägt ein Fahrverbot eine Zusatztafel, die die Zufahrt gestattet, ist die Straße für den Vorrang wie eine Sackgasse zu behandeln. Es gilt daher die Regel, dass Fahrzeuge von rechts Vorrang haben. Ein besonderer Vorrang ergibt sich aus dem Verbotszeichen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Wirkung einer Zusatztafel zum Fahrverbot "Zufahrt gestattet" auf den Vorrang (Die Straße ist wie eine Sackgasse zu behandeln; die Rechtsregel ist anzuwenden).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Grundsatz, dass der Lenker eines Fahrzeugs, das aus einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot kommt, für sich keinen Vorrang in Anspruch nehmen, gilt nicht bei einem eingeschränkten Fahrverbot, weil sich in diesem Fall kein Verkehrsteilnehmer darauf verlassen kann, dass auf solchen Verkehrsflächen innerhalb der durch die Einschränkung des Fahrverbots gezogenen Grenzen kein Fahrzeugverkehr stattfindet.OGH 2 Ob 47/25p, 29.04.2025
- Ebenso grundsätzlich für Straßen mit eingeschränktem Fahrverbot.OGH 8 Ob 24/78, 15.02.1978
- Verbotstafel und Zusatztafel sind als eine Einheit aufzufassen und dementsprechend zu behandeln.OGH 2 Ob 213/76, 11.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074545 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 2 Ob 47/25p, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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