Zum Inhalt springen

Schützt mich das Rechtsfahrgebot, wenn ich gerade einbiege?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte, Versicherung
Die Pflicht, auf engen und unübersichtlichen Stellen rechts zu fahren, schützt den Begegnungsverkehr. Sie schützt auch, wer aus einer Zufahrt in diese Straße einbiegt. Nicht erfasst ist dagegen, wer von rechts in den bevorrangten fließenden Verkehr eindringt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (21 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Bei der Vorschrift des § 7 Abs 2 StVO handelt es sich um eine Schutznorm zur Sicherung des Begegnungsverkehrs (ZVR 1977/69).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schutzzweck bei unbefugtem Betreten

Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne rechtswidriges Verhalten

Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schutzzweck des Rechtsfahrgebots
Schadenersatz · Schutzzweck von Rechtsfahren und Ausweichen
Schadenersatz · Schutzzweck bei plötzlichem Linksabbiegen
Schadenersatz · Zweck des Überholverbots bei Kreuzungen
Schadenersatz · Überholen und Unfall mit Linksabbieger