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Hafte ich, wenn plötzlich ein Hindernis vor mir auftaucht?

günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Lenker, Geschädigte, Fußgänger, Versicherer
Sie müssen Ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Diese Pflicht bezieht sich aber nur auf Hindernisse, die Sie wahrnehmen können oder mit denen Sie rechnen müssen. Für ein Hindernis, das plötzlich und für Sie nicht vorhersehbar auftaucht, greift dieser Schutzzweck nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Zweck der Norm des § 20 Abs 1 StVO, nämlich durch die Wahl einer den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit eine Gefährdung und Verletzung von im Straßenbereich befindlichen Personen und Sachen zu vermeiden, kann nur in Bezug auf als Hindernisse wahrnehmbare oder zu erwartende Personen und Sachen erreicht werden, nicht aber in Bezug auf für den Kraftfahrer plötzlich, unvermutet und für ihn nicht vorhersehbar auftauchende Hindernisse.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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