Zum Inhalt springen

Wie muss ich im Nebel fahren?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, LKW-Fahrer, Unfallbeteiligte
Sie müssen die Geschwindigkeit immer so wählen, dass Sie vor einem auftauchenden Hindernis rechtzeitig anhalten oder es zumindest umfahren können. Durchfahren Sie ein Nebelgebiet, müssen Sie außerdem stets damit rechnen, dass der Nebel dichter wird. Ihre Fahrweise müssen Sie deshalb so einrichten, dass Sie die Geschwindigkeit einer weiteren Sichtverschlechterung sofort anpassen können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der Kraftfahrer hat stets seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass er bei Auftauchen eines auf der Fahrbahn befindlichen Hindernisses erforderlichenfalls sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann. Bei Durchfahren eines Nebelgebietes muss der Fahrzeuglenker immer mit der Verschärfung der Nebellage rechnen und sein Fahrverhalten und seine Fahrgeschwindigkeit darauf einrichten, dass er letztere einer weiteren Sichtverschlechterung sofort anpassen kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne Motorradschutzkleidung

Ja. In Österreich hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass ein einsichtiger Motorradfahrer wegen der erhöhten Eigengefährdung Schutzkleidung trägt. Fahren Sie ohne solche Kleidung, kann Ihnen bei einem Unfall ein Mitverschulden angelastet werden. Das gilt auch bei kurzen Überlandfahrten mit hoher Geschwindigkeit.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Geschwindigkeit bei schlechter Sicht
Schadenersatz · Geschwindigkeit und Sichtstrecke
Schadenersatz · Fahren auf Sicht
Schadenersatz · Geschwindigkeit bei unklarer Verkehrslage
Schadenersatz · Geschwindigkeit bei Blendung