günstig für Geschädigterbetrifft Autofahrer, LKW-Fahrer, Unfallbeteiligte
Sie müssen die Geschwindigkeit immer so wählen, dass Sie vor einem auftauchenden Hindernis rechtzeitig anhalten oder es zumindest umfahren können. Durchfahren Sie ein Nebelgebiet, müssen Sie außerdem stets damit rechnen, dass der Nebel dichter wird. Ihre Fahrweise müssen Sie deshalb so einrichten, dass Sie die Geschwindigkeit einer weiteren Sichtverschlechterung sofort anpassen können.
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 21.10.2021
(11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Der Kraftfahrer hat stets seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass er bei Auftauchen eines auf der Fahrbahn befindlichen Hindernisses erforderlichenfalls sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann. Bei Durchfahren eines Nebelgebietes muss der Fahrzeuglenker immer mit der Verschärfung der Nebellage rechnen und sein Fahrverhalten und seine Fahrgeschwindigkeit darauf einrichten, dass er letztere einer weiteren Sichtverschlechterung sofort anpassen kann.
Ja. In Österreich hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass ein einsichtiger Motorradfahrer wegen der erhöhten Eigengefährdung Schutzkleidung trägt. Fahren Sie ohne solche Kleidung, kann Ihnen bei einem Unfall ein Mitverschulden angelastet werden. Das gilt auch bei kurzen Überlandfahrten mit hoher Geschwindigkeit.
günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß
Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.