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Was muss ich tun, wenn die Verkehrslage unklar wird?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Unfallbeteiligte
Sie müssen Ihre Geschwindigkeit sofort anpassen, in der Regel also herabsetzen. Und zwar so weit, dass Sie vor einem erkannten Hindernis anhalten oder es ohne Gefährdung von Personen umfahren können. Dabei müssen Sie alle Hindernisse einkalkulieren, mit denen Sie nach den erkennbaren Umständen begründet rechnen müssen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Nimmt ein Fahrzeuglenker eine unklare Verkehrslage wahr, dann hat er seine Geschwindigkeit dieser Situation sofort anzupassen, dh in der Regel herabzusetzen, und zwar so weit, dass es ihm möglich ist, bei Erkennen eines Hindernisses vor diesem und ohne Gefährdung von Personen sein Fahrzeug anzuhalten und allenfalls das Hindernis zu umfahren (ZVR 1964/96). Hiebei muss der Fahrer alle Hindernisse in Betracht ziehen, mit denen zu rechnen er bei Beachtung aller gegebenen Umstände begründete Veranlassung hat (ZVR 1967/208).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Pflicht zur Schadensminderung

Wer einen Schaden erleidet, muss sich anrechnen lassen, wenn er einen möglichen Rechtsbehelf nicht ergriffen hat, mit dem der Schaden abgewendet oder verringert worden wäre. Untätigkeit kann Ihren Ersatzanspruch daher schmälern.

günstig für Schädiger Eigene Klärung der Reparaturwürdigkeit

Ja. Haben Sie das Geld für die Behebung oder können Sie es leicht beschaffen, dürfen Sie nicht untätig bleiben, wenn der Schädiger oder sein Versicherer offenbar grundlos zögert. Sie müssen dann selbst ohne Verzug klären lassen, ob sich eine Reparatur lohnt, und danach handeln.

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