Wie schnell darf ich bei schlechter Sicht fahren?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erfordernis einer Geschwindigkeitsreduktion, um eine ausreichende Sichtstrecke aufzubauen, wenn im Kolonnenverkehr durch den Fahrstreifenwechsel eines Kastenwagens vorübergehend die Sicht auf das sich davor entwickelnde Verkehrsgeschehen genommen ist.OGH 2 Ob 227/12i, 14.03.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074696 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.