Zählt es als Vorrangverzicht, wenn ich anhalten musste?
günstig für Wartepflichtiger betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob Sie freiwillig auf den Vorrang verzichten oder ob Sie das nur tun, weil ein gesetzliches Gebot Sie dazu verpflichtet. Die Regel über den Vorrangverzicht gilt in beiden Fällen gleich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die im letzten Satz des § 19 Abs 8 StVO getroffene gesetzliche Regelung macht keinen Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes erfolgten Vorrangverzicht; sie gilt daher für beide Fälle.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 169/16s, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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