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Verliere ich den Vorrang, wenn ich stehen bleibe?

günstig für Wartepflichtiger betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Ja. Das Anhalten des Fahrzeuges gilt als Verzicht auf den Vorrang. Das ist auch dann so, wenn Sie nur deshalb anhalten, weil Sie selbst eine Wartepflicht erfüllen müssen. Ältere gegenteilige Rechtsprechung ist überholt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Das Anhalten des Fahrzeuges gilt als Verzicht auf den Vorrang auch dann, wenn der im Vorrang Befindliche lediglich in Erfüllung seiner eigenen Wartepflicht anhält (die Rechtsprechung zum StPolG - vlg zB 2 Ob 346/59; 9 Os 366/59; 9 Os 68/60 - ist in dieser Hinsicht überholt).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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