Verliere ich den Vorrang, wenn ich stehen bleibe?
günstig für Wartepflichtiger betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Ja. Das Anhalten des Fahrzeuges gilt als Verzicht auf den Vorrang. Das ist auch dann so, wenn Sie nur deshalb anhalten, weil Sie selbst eine Wartepflicht erfüllen müssen. Ältere gegenteilige Rechtsprechung ist überholt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Das Anhalten des Fahrzeuges gilt als Verzicht auf den Vorrang auch dann, wenn der im Vorrang Befindliche lediglich in Erfüllung seiner eigenen Wartepflicht anhält (die Rechtsprechung zum StPolG - vlg zB 2 Ob 346/59; 9 Os 366/59; 9 Os 68/60 - ist in dieser Hinsicht überholt).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Änderung durch 3.StVONov 1969.OGH 2 Ob 269/71, 18.05.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 169/16s, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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