Haftet der Autofahrer, der auf einen Fehler zu spät reagiert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fehlverhalten eines anderen als dem ursprünglich schädigenden OrganOGH 1 Ob 149/24d, 21.01.2025
- Hier: Eine wissentlich falsche Kennzeichnung und Ablagerung von Abfällen auf einer dafür ungeeigneten Deponie durch die Beklagten. Dass Personen einen Versuch verbotenen Verhaltens – wie die Beklagten – durch eine Täuschung Dritter (selbst trotz Kontrollmaßnahmen) erfolgreich verschleiern und dadurch vollenden können, liegt gerade nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung.OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024
- Auch durch Handlungen, die auf dem freien Willen Dritter beruhen, wird die Adäquität nicht notwendigerweise ausgeschlossen, sondern es kommt allein darauf an, ob dieses Verhalten des Dritten nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit lag.OGH 2 Ob 275/97y, 03.12.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 20.
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 149/24d, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 62/24v, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 34/22s, 25.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 41/17s, 04.05.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 6/16x, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.