Muss ein Einsatzfahrzeug immer Blaulicht und Folgetonhorn einschalten?
betrifft Autofahrer, Einsatzfahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Nein. Welches Warnzeichen ein Einsatzfahrzeug verwenden muss – das Blaulicht, das Folgetonhorn oder beide zugleich –, hängt von der jeweiligen Lage ab. Eine starre Regel gibt es dazu nicht; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Welches von den einem Einsatzfahrzeug zur Verfügung stehenden Warnzeichen oder beide zugleich zu betätigen sind, hängt von der Lage des Einzelfalles ab.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- LastkraftwagenOGH 2 Ob 43/68, 20.03.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 211/22a, 17.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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