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Muss ein Einsatzfahrzeug immer Blaulicht und Folgetonhorn einschalten?

betrifft Autofahrer, Einsatzfahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Nein. Welches Warnzeichen ein Einsatzfahrzeug verwenden muss – das Blaulicht, das Folgetonhorn oder beide zugleich –, hängt von der jeweiligen Lage ab. Eine starre Regel gibt es dazu nicht; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Welches von den einem Einsatzfahrzeug zur Verfügung stehenden Warnzeichen oder beide zugleich zu betätigen sind, hängt von der Lage des Einzelfalles ab.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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