Hat ein Rettungsauto bei Rot Vorrang vor mir?
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Muss der Lenker eines Einsatzfahrzeugs wegen Rotlichts anhalten, darf er erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, dass dabei niemand gefährdet und nichts beschädigt wird. Gegenüber dem Querverkehr, der Grün hat, kommt ihm kein Vorrang zu. Blaulicht und Folgetonhorn ändern daran nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges, der wegen Rotlichtes anhalten muss, darf erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, dass hiebei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden; ein Vorrang gegenüber dem Querverkehr, für den grünes Licht gilt, kommt ihm nicht zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Löschfahrzeug mit aktiviertem Folgetonhorn und Blaulicht fuhr mit reduzierter Geschwindigkeit bei rot in eine Kreuzung.OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025
- Eine analoge Anwendung der zu § 19 Abs 7 StVO ergangenen Rechtsprechung, nach der sich ein benachrangter Kraftfahrzeuglenker zur Wahrung des Vorrangs des Querverkehrs bei Sichtbehinderung äußert vorsichtig vorzutasten hat, um die notwendige Sicht zu gewinnen, scheidet aus.OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023
- Die Vorrangregelung des § 19 Abs 2 StVO gilt nicht im Anwendungsbereich des § 26 Abs 3 StVO bei durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen. Hier gelten die §§ 38 und 26 Abs 3 StVO.OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 45/24t, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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