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Muss ein Einsatzfahrzeug damit rechnen, dass Autofahrer Radio hören?

günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Einsatzfahrer, Unfallbeteiligte
Ja. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug einer Kreuzung, an der seine Lichtsignale wegen der örtlichen Verhältnisse nicht rechtzeitig gesehen und seine Signaltöne nur eingeschränkt gehört werden können, muss der Lenker damit rechnen, dass ein erlaubt eingeschaltetes Autoradio die Signale zusätzlich übertönt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Lenker des sich einer Kreuzung nähernden Einsatzfahrzeuges, dessen Lichtsignale wegen der örtlichen Verhältnisse nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können und dessen akustische Signale wegen der besonders ungünstigen Verhältnisse nur beschränkt wahrnehmbar sind, muß mit einer weiteren Beeinträchtigung der Wahrnehmbarkeit der akustischen Signale, wie sie mit dem zulässigen Betrieb des Autoradios verbunden sein können, rechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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