Muss ich einem Einsatzfahrzeug immer Platz machen?
günstig für Einsatzfahrzeug betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Einsatzkräfte
Wenn Sie erkennen können, dass sich ein Einsatzfahrzeug nähert, müssen Sie ihm Platz machen. Das gilt schon dann, wenn Sie auf seinem voraussichtlichen Weg ein Hindernis sein könnten. Besonders bei Kreuzungen dürfen Sie die Einsatzfahrt nicht behindern, denn das Einsatzfahrzeug hat immer Vorrang.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Alle Straßenbenützer haben einem herankommenden Einsatzfahrzeug gemäß § 26 Abs 5 StVO Platz zu machen und dieser Verpflichtung dann zu entsprechen, wenn sie nach dem vorhersehbaren Fortbewegungsweg für den bevorzugten Straßenbenützer ein Hindernis bilden könnten (vgl ZVR 1974/1 ua). Demnach haben sie insbesondere bei Annäherung an eine Kreuzung zu beachten, dass sie auf einer solchen das Einsatzfahrzeug, dem gemäß § 19 Abs 2 StVO immer der Vorrang zukommt, nicht in seiner Einsatzfahrt behindern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine analoge Anwendung der zu § 19 Abs 7 StVO ergangenen Rechtsprechung, nach der sich ein benachrangter Kraftfahrzeuglenker zur Wahrung des Vorrangs des Querverkehrs bei Sichtbehinderung äußert vorsichtig vorzutasten hat, um die notwendige Sicht zu gewinnen, scheidet aus.OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023
- Die Vorrangregelung des § 19 Abs 2 StVO gilt aber nicht im Anwendungsbereich des § 26 Abs 3 StVO bei durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen. Hier gelten die §§ 38 und 26 Abs 3 StVO.OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023
- Hier: Fußgeher hatte zu behaupten und zu beweisen, dass für ihn das Blaulicht des Rettungsfahrzeuges vor und während der Überquerung der Fahrbahn nicht erkennbar war.OGH 2 Ob 197/07w, 18.10.2007
- § 26 Abs 5 StVO ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB. Der gegen diese Bestimmung verstoßende Verkehrsteilnehmer hat daher zu beweisen, dass die objektive Übertretung der Schutznorm nicht als schutzbezogenes Verhaltensunrecht anzulasten ist.OGH 2 Ob 138/05s, 21.11.2005
- § 26 Abs 5 richtet sich auch an Fußgänger.OGH 8 Ob 224/83, 10.05.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 2 Ob 45/24t, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 211/22a, 17.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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