Darf die Presse auch verletzende Meinungen veröffentlichen?
günstig für Presse betrifft Medien, Politiker, Betroffener, Konsument
Die Presse hat die Aufgabe, politische Vorgänge kritisch zu beleuchten und verschiedene Standpunkte wiederzugeben. Die Meinungsfreiheit schützt nicht nur Beiträge, die freundlich aufgenommen werden, sondern auch solche, die verletzen, schockieren oder verstören. Für Einschränkungen politischer Äußerungen in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bleibt nur ein sehr enger Spielraum.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Die Funktion der Presse in einer demokratischen Gesellschaft ist es insbesondere, politische Vorgänge kritisch zu beleuchten und verschiedene Positionen zu wesentlichen Vorgängen wiederzugeben. Der Presse muss es dabei möglich sein, ihre vitale Rolle eines „public watchdog" in einer demokratischen Gesellschaft zu erfüllen (vgl ua EGMR 2.11.2006, Kobenter und Standard Verlags GmbH gegen Österreich, Nr 60899/00, Z 29). Die Freiheit der Meinungsäußerung findet nicht nur auf „Nachrichten" oder „Ideen" Anwendung, die günstig aufgenommen oder als nicht offensiv oder als indifferent angesehen werden, sondern auch auf solche, die verletzen, schockieren oder verstören. Für Einschränkungen politischer Äußerungen oder Diskussionen in Angelegenheiten des öffentlichen Interesses billigt der EGMR den Vertragsstaaten nur einen sehr engen Beurteilungsspielraum zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Vorwurf, die Klägerin als Lebensmittelhändlerin sei durch den Verkauf von Schweinefleisch aus konventioneller Haltung (Vollspaltenboden) für das damit verbundene Tierleid verantwortlich, begründet ein subjektives Werturteil mit ausreichendem Tatsachensubstrat.OGH 4 Ob 13/23z, 17.10.2023
- Berichterstattung über vor der Anhörung im Untersuchungsausschuss stattfindende Treffen zwischen Auskunftsperson und in den Untersuchungsausschuss entsendeten Vertretern der Parteien.OGH 6 Ob 216/22s, 25.01.2023
- Hier: Ein Artikel über die in Bezug auf die in Tirol allgemein diskutierte "Zweitwohnsitzproblematilk" und die Aufklärung diesbezüglicher Missstände liefert einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem und politischem Interesse, sodass nur ein enger Beurteilungsspielraum gegeben ist.OGH 6 Ob 83/19b, 23.05.2019
- Eine Art „Verwertungsverbot“ für rechtswidrig erlangte Informationen, wonach Medien Informationen, die sie unter Verletzung von Verschwiegenheitspflichten durch Dritte erhalten haben, nicht veröffentlichen dürfen, lässt sich aus der Rechtsordnung nicht ableiten und wäre auch mit der vom EGMR postulierten Rolle der Medien als „public watchdog“ unvereinbar.OGH 6 Ob 110/18x, 31.08.2018
- Hier: Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einer Medieninhaberin und dem postmortalen Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen im Zusammenhang mit dem Schutz der Unschuldsvermutung.OGH 6 Ob 226/16b, 25.10.2017
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Mit Ausführungen zum Verhältnis zu § 1 UWG iSd Fallgruppe „Ausnützen fremden Vertragsbruchs“.OGH 4 Ob 166/12h, 15.01.2013
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 MRK schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.OGH 15 Os 106/10t, 29.06.2011
- Sicherstellung von einem Medium recherchierten Materials stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung nach Art 10 Abs 1 MRK dar.OGH 13 Os 130/10g, 16.12.2010
- Die durch Art 10 EMRK geschützte Rolle der Medien als „public watchdog“ besteht auch und gerade gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.OGH 4 Ob 166/10f, 09.11.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 20.
- OGH 6 Ob 192/25s, 30.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 32/24k, 26.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 141/21w, 23.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 111 · Üble Nachrede
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