Darf ich eine Unterhaltserhöhung beantragen, wenn Vorschuss läuft?
günstig für Kind betrifft Kinder, Mütter, Väter, Behörden
Ab der Zustellung des Beschlusses über die Unterhaltsvorschüsse ist allein die Bezirksverwaltungsbehörde für die Vertretung des Kindes zuständig, auch wenn es um eine Erhöhung des Unterhalts geht. Der sonstige gesetzliche Vertreter hat in dieser Zeit weder ein Antragsrecht noch ein Rechtsmittelrecht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ab der Zustellung des Beschlusses, mit dem Unterhaltsvorschüsse gewährt werden, ist die Bezirksverwaltungsbehörde ausschließlich zur Vertretung des Kindes auch in Fragen der Unterhaltserhöhung zuständig; daher auch insoweit kein Antragsrecht und Rekursrecht des sonstigen gesetzlichen Vertreters.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die ausschließliche Vertretungsbefugnis tritt ex lege ein, weshalb es weder eines gesonderten Bestellungsbeschlusses noch einer Zustimmung des allgemeinen gesetzlichen Vertreters des Kindes entsprechend § 208 Abs 2 ABGB idF KindNamRÄG 2013 (§ 212 Abs 2 ABGB aF) bedarf.OGH 7 Ob 16/14z, 26.02.2014
- Die ausschließliche Vertretungsbefugnis tritt ex lege ein, weshalb es weder eines gesonderten Bestellungsbeschlusses noch einer Zustimmung des allgemeinen gesetzlichen Vertreters des Kindes entsprechend § 212 Abs 2 ABGB bedarf.OGH 2 Ob 92/12m, 25.10.2012
- Eine ausdrückliche oder indirekte Einschränkung der Vertretung des Jugendwohlfahrtsträgers oder ein Vertretungswiderruf entsprechend § 212 Abs 4 und 5 ABGB ist nicht zulässig.OGH 1 Ob 57/01s, 29.05.2001
- Es kommt hier weder ein schriftlicher Widerruf der Zustimmung im Sinne des § 212 Abs 5 ABGB noch eine konkurrierende Vertretungsbefugnis im Sinne des § 212 Abs 4 ABGB iVm § 154a ABGB in Betracht, weil das Einschreiten des sonstigen gesetzlichen Vertreters die mit der zwingenden Sachwalterschaft nach dem UVG verfolgten Ziele vereiteln könnte.OGH 4 Ob 2149/96z, 09.07.1996
- Hier: Vereinbarungen über den Unterhalt zwischen der Mutter, dem neuen Ehemann und dem Vater des Kindes ohne Beteiligung der Bezirksverwaltungsbehörde lassen den diesbezüglichen Anspruch des Kindes unberührt.OGH 5 Ob 536/94, 05.07.1994
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- An dieser zwingenden Sachwalterschaft des Jugendwohlfahrtsträgers wurde durch die Neufassung des § 9 Abs 2 UVG durch Art III KindRÄG nicht geändert.OGH 3 Ob 551/92, 26.08.1992
- Eine "Ausnahme" besteht nur dort, wo der sonstige gesetzliche Vertreter als Zahlungsempfänger auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird.OGH 4 Ob 534/92, 07.07.1992
- Auch im Rückersatzverfahren nach den §§ 22, 23 UVG. Die Einstellung der Vorschüsse ist kein Grund zur Beendigung der Sachwalterschaft.OGH 3 Ob 525/84, 04.04.1984
- Die alleinige Vertretung durch das Jugendamt kommt auch in jenen Fällen zum Tragen, in denen über einen vor Beginn der Sachwalterschaft des Jugendamtes gestellten Antrag erst nach Beginn der Sachwalterschaft entschieden wurde.OGH 6 Ob 756/82, 06.10.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076463 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 10 Ob 35/25g, 10.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 110/18a, 22.01.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §9 Abs2; UVG §9 Abs3
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