Gilt mein Schutz vor Gericht auch für das Ausland?
betrifft Rechteinhaber, Kläger, Unternehmer, Urheber
Wollen Sie Schutz nicht nur für Österreich, sondern auch für andere Staaten, müssen Sie das im Verfahren deutlich zum Ausdruck bringen. Fehlen entsprechende Anhaltspunkte, wird angenommen, dass Sie nur Schutz für Österreich anstreben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Sache des Klägers ist es, deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass er den Schutz nicht nur für das Inland, sondern auch für irgendwelche fremde Staaten begehrt; mangels entsprechender Anhaltspunkte muss sonst angenommen werden, dass nur Schutz für Österreich angestrebt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das wird grundsätzlich auch für lauterkeitsrechtliche Ansprüche gelten.OGH 4 Ob 147/14t, 18.11.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 4 Ob 191/23a, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/23w, 19.12.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
IPRG §34 Abs1
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