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Ist die Vergütung für meine Erfindung im Betrieb Lohn?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Erfinder, Arbeitgeber
Ja. Was Sie für eine Erfindung oder eine Verbesserung im Betrieb bekommen, ist ein Teil Ihres Arbeitsentgelts. Es wird aber nicht nach Zeiträumen bemessen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Abgeltung für vom Dienstnehmer durchgeführte Verbesserungen bzw Diensterfindungen stellt einen Entgeltanspruch dar, der nicht nach Zeiträumen bemessen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

IESG §1 Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Pauschale Erfindervergütung für die Zukunft

Nein. Eine Pauschale für die Zukunft können nur Sie und der Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Ein Gericht kann sie nicht durch Urteil festlegen.

günstig für Arbeitgeber Zeitausgleich und Entgeltcharakter

Ein Anspruch aus einer Vereinbarung über Zeitausgleich hat keinen Entgeltcharakter. Er bedeutet nur, dass Ihre Arbeitszeit anders verteilt wird.

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