Ist die Vergütung für meine Erfindung im Betrieb Lohn?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die für die Erfindung eines Arbeitnehmers gebührende Vergütung stellt einen Teil des Arbeitsentgelts dar.OGH 8 ObS 7/09a, 29.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 44/17m, 25.07.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
IESG §1 Abs4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Pauschale für die Zukunft können nur Sie und der Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Ein Gericht kann sie nicht durch Urteil festlegen.
Ein Anspruch aus einer Vereinbarung über Zeitausgleich hat keinen Entgeltcharakter. Er bedeutet nur, dass Ihre Arbeitszeit anders verteilt wird.