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Haftet die Gemeinde für das Verhalten ihrer Organe?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Gemeinden, Vereine, Unternehmer
Ja. Eine Gemeinde, ein Verein oder eine Gesellschaft haftet für unerlaubte Handlungen, die ihre Vertreter in Ausübung ihrer Vertretungsbefugnis begehen. Das gilt auch für Personen, die in der Organisation eine leitende Stellung mit eigener Entscheidungsbefugnis innehaben. Umgekehrt muss sie sich das Verschulden ihrer Organe auch als Mitverschulden zurechnen lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Die juristische Person haftet für die von ihrem gesetzlichen Repräsentanten bei Ausübung der Vertretungsbefugnisse begangenen deliktischen Handlungen (Haftung der Gemeinde für ihre Organe).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

günstig für Schädiger Haftung bei nachgeahmtem gefährlichem Verhalten

Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.

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