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Wie hoch ist das angemessene Entgelt für eine Werknutzung?

günstig für Urheber betrifft Urheber, Verwertungsgesellschaften, Veranstalter, Unternehmer
Für die Höhe des angemessenen Entgelts ist jener Betrag maßgebend, der für gleichartige, im Voraus eingeholte Nutzungsbewilligungen üblicherweise verlangt und bezahlt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts ist von jenem Entgelt auszugehen, das für die Erteilung gleichartiger, im voraus eingeholter Werknutzungsbewilligungen zur Aufführung geschützter Werke (hier: der Tonkunst als musikalische Einlagen in Bühnen - Sprachwerken) üblicherweise verlangt und gezahlt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077349 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

UrhG §86

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