Was bekomme ich, wenn jemand mein Patent unerlaubt nutzt?
günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Erfinder, Unternehmer, Mitbewerber
Wird Ihr Patent ohne Berechtigung verwendet, steht Ihnen ein angemessenes Entgelt zu. Es ist ein Ausgleich dafür, dass jemand Ihre Erfindung zu seinem Nutzen verwendet hat. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Nutzung, das ist in der Regel eine angemessene Lizenzgebühr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 150 Abs 1 PatG ist ein aus dem § 1041 ABGB erwachsender Vergütungsanspruch für die ungerechtfertigte Verwendung eines Patentes. Die Höhe der Vergütung entspricht dem Wert der Nutzung des Patentes, also in der Regel einer angemessenen Lizenzgebühr.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Es handelt sich um Verwendungsansprüche nach § 1041 ABGB.OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022
- Immaterialgüterrechtliche Ansprüche auf das angemessene Entgelt (§ 86 UrhG) bzw auf das Duplum (§ 87 Abs 3 UrhG) haben nach ständiger Rechtsprechung eine bereicherungsrechtliche Grundlage.OGH 4 Ob 187/20h, 26.11.2020
- Offen gelassen wird, ob die im Markenrecht entwickelten Grundsätze auch im Urheberrecht und für den Sonderfall gelten, dass kein Marktpreis für die unbefugt genutzten Rechte besteht.OGH 4 Ob 133/13g, 20.01.2014
- Für die Höhe des angemessenen Entgelts ist der Rechteinhaber behauptungs‑ und beweispflichtig. Die Behauptung alleine, ein Entgelt in einer gewissen Höhe sei angemessen, reicht dabei nicht aus. Gegebenenfalls ist das angemessene Entgelt nach § 273 ZPO zu schätzen.OGH 4 Ob 133/13g, 20.01.2014
- Maßgebend ist, welche Nutzung tatsächlich erfolgt, weil auszuschließen ist, dass redliche und vernünftige Parteien ein Entgelt vereinbaren, das einen Nutzen abgilt, der gar nicht entstehen kann.OGH 4 Ob 133/13g, 20.01.2014
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Die immaterialgüterrechtlichen Ansprüche auf das angemessene Entgelt haben nach gesicherter Rechtsprechung und Lehre eine bereicherungsrechtliche Grundlage.OGH 4 Ob 133/13g, 20.01.2014
- Hier: § 86 UrhG.OGH 4 Ob 104/11i, 17.01.2012
- Hier: Urheberrecht.OGH 4 Ob 163/09p, 19.11.2009
- Hier: Angemessenes Entgelt nach § 54 Abs 2 MSchG.OGH 17 Ob 40/08v, 24.03.2009
- Hier: Markenverletzung.OGH 3 Ob 222/06b, 30.11.2006
- Bei ihrer Bemessung sind die Grundsätze heranzuziehen, die für die Berechnung einer vertraglichen Lizenzgebühr entwickelt wurden. Dabei ist vor allem die allgemeine wirtschaftliche Bedeutung des Patents zu berücksichtigen und die Vorteile und Nachteile abzuwägen, die der Verletzer gegenüber einem Lizenznehmer hat. Diese Grundsätze müssen auch für die Bemessung eines angemessenen Entgelts nach § 56 MSchG gelten.OGH 4 Ob 243/01s, 16.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 58/24v, 04.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 97/22a, 30.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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