Was bedeutet, dass mein Nutzungsentgelt angemessen sein muss?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2003)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 9.
- OGH 5 Ob 93/25z, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/24h, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 134/24b, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 165/23k, 11.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 50/19t, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 148/18b, 06.11.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 18/18k, 12.06.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 237/17i, 13.03.2018, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
WGG 1979 §22 Abs1 Z6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Entgelt wird nach der bei Vertragsabschluss verbliebenen Nutzungsdauer der Einrichtung zuzüglich eines angemessenen Gewinns berechnet. Der so ermittelte Betrag darf monatlich während der gesamten Vertragsdauer verlangt werden und nicht nur so lange, wie die Einrichtung voraussichtlich nutzbar bleibt.
Ja. Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darf ein Vertragsformblatt vorsehen, dass Sie als Mieter die gesamten Mietvertragsgebühren tragen. Darin liegt keine unzulässige grobe Benachteiligung.