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Was muss ich zahlen, wenn ich fremde Pläne unerlaubt nutze?

günstig für Urheber betrifft Urheber, Architekten, Unternehmer, Nutzer
Wer ein fremdes Werk ohne Erlaubnis nutzt, muss dem Berechtigten die dadurch erlangte Bereicherung herausgeben. Diese besteht in jenem angemessenen Entgelt, das er für die Gestattung der Nutzung hätte zahlen müssen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Bereicherung, die dem in seinem ausschließlichen Rechte Verletzten herauszugeben ist, besteht in den angemessenen Entgelt, das der Benutzer des Werkes für die Gestattung der Werknutzung hätte bezahlen müssen. Berechnung eines Architektenhonorars.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021397 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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