Wie hoch ist ein angemessenes Entgelt ohne Vereinbarung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entlohnung des vom Gericht bestellten vorläufigen Liegenschaftsverwalters.OGH 2 Ob 188/14g, 02.07.2015
- Hier: Honoraranspruch eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters nach Zurücklegung der Berufsausübungsbefugnis.OGH 1 Ob 308/97v, 28.07.1998
- Hier: Produkt-Designer.OGH 4 Ob 2161/96i, 12.08.1996
- Orientierungshilfe und Anthaltspunkt kann hiefür auch eine (verwandte) Gebührenordnung liefern.OGH 4 Ob 2161/96i, 12.08.1996
- Bestimmbarkeit eines Architektenhonorars nach Tarif und Verkehrssitte.OGH 7 Ob 652/84, 21.02.1985
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Planungsarbeiten für Hausumbau.OGH 4 Ob 601/75, 23.09.1975
- Planungsarbeit eines nicht graduierten Architekten.OGH 3 Ob 224/74, 21.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 8 ObA 91/20w, 23.10.2020, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 1/20k, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 22/18w, 25.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Kollektivvertrag, eine Satzung, ein Mindestlohntarif und unter Umständen auch eine Betriebsvereinbarung gehen jeder Einzelvereinbarung über das Entgelt vor. Gibt es keine solche lohngestaltende Vorschrift, ist nahezu jede Einzelvereinbarung gültig. Die Grenze bildet nur die Sittenwidrigkeit wegen Lohnwuchers.
Nein, nicht in jedem Fall. Nicht jede Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestlohns macht Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. Auch eine schuldhafte Kürzung beruht häufig nur auf einem Versehen; unzumutbar muss es Ihnen sogar für die Dauer der Kündigungsfrist sein.