Gilt mein Kündigungsschutz, wenn der Chef nichts weiß?
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Kündigung greift in den Rechtsbereich des Vertragspartners ein und muss ihm daher zugehen. Wann dieser Zugang als erfolgt anzusehen ist, bestimmt sich nach den Regeln des allgemeinen Privatrechts (§ 862 f ABGB). Demnach kommt es nicht darauf an, ob der Erklärungsempfänger tatsächlich Kenntnis erlangt, sondern es genügt, dass die Kündigung in seinen Machtbereich gelangt. Anders ausgedrückt: Die Kündigung ist zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem erwartet werden kann, dass der Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen von der Erklärung Kenntnis erlangen kann.OGH 9 ObA 61/06w, 08.08.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 9 ObA 130/22s, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 80/21m, 28.07.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der besondere Schutz wirkt frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag, an dem der Arbeitgeber den Behindertenausschuss hätte verständigen müssen, verschiebt die unterbliebene Verständigung das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht.
Ja. Auch eine ungerechtfertigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis. Anders ist es nur bei Dienstverhältnissen mit besonderem Kündigungs- oder Entlassungsschutz: Dort bleibt das Dienstverhältnis trotz der unberechtigten Entlassung aufrecht.