Kann ich gegen eine Firma aus einer anderen Branche vorgehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für das nach § 1 UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, daß sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht.OGH 4 Ob 2200/96z, 29.10.1996
- Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis.OGH 4 Ob 2206/96g, 17.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 96/19z, 19.12.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 C4; UWG §1 C5a; UWG §14 B1; UWG §14 B2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur dann, wenn Ihre Kennzeichen tatsächlich benutzt werden und beim Publikum zumindest eine gewisse Bekanntheit erreicht haben. Kennt niemand Ihr Zeichen, kann ein gleichartiges Zeichen die angesprochenen Kunden auch nicht in die Irre führen. Beurteilt wird das nach den tatsächlichen Verhältnissen am Markt.
Nein. Einen Verstoß gegen das Urheberrecht kann nur derjenige geltend machen, dem das Recht zusteht, nicht ein Mitbewerber des Verletzten. Der Unterlassungsanspruch aus dem Urheberrecht kann auch nicht für sich allein abgetreten werden.